
AGBs
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der
Etter Büro-Kompositionen GmbH, Obere Vorstadt 5, 78532 Tuttlingen
1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines Vertrages, wenn
der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist und sofern nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart ist.
2. Lieferzeit und Lieferfrist
Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht zu Ansprüchen.
Bei Verzug ist die Etter Büro-Kompositionen GmbH berechtigt, die Ware innerhalb
einer angemessenen Nachfrist zu liefern. Die Etter Büro-Kompositionen GmbH ist
zu Teillieferungen berechtigt. Unberechtigte Warenrücksendungen haben keinen Einfluß auf die Vertragabwicklung. Die Kosten hat der Kunde
zu tragen.
3. Transport
In der Wahl des Transportmittels und -weges sind wir frei.
Gleiches gilt für die Art der Verpackung. Verlangt der Kunde eine bestimmte
Transportart oder eine bestimmte Verpackung, so trägt er die Mehrkosten.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, bei gewöhnlicher Verkehrslage des
Empfängers liefern wir frei Haus hinter die erste, zu ebener Erde gelegen,
verschließbare Tür der Lieferadresse, ab einem Auftragswert über 250,00 €. Für
Lieferungen außerhalb der BRD oder an Kunden in ungewöhnlicher Verkehrslage
(z.B. Insel, Hochgebirge usw.) werden die Konditionen der Lieferung gesondert
vereinbart.
4. Reklamationen
Beanstandungen offensichtlicher Mängel der gelieferten Waren werden nur
innerhalb von 8 Tagen anerkannt. Versteckte (nicht offensichtliche, verborgene)
Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung der Etter Büro-Kompositionen
GmbH anzuzeigen.
5. Gewährleistung und Garantie
Für Büromöbel leistet die Etter Büro-Kompositionen GmbH insoweit Garantie, daß alle Teile, welche infolge nachweisbarer Material- oder
Arbeitsfehler schadhaft oder unbrauchbar werden unentgeltlich repariert
beziehungsweise durch brauchbare Teile ersetzt werden. Sollte die Nachbeserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, dann hat
der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigenturm der Etter Büro-Kompositionen GmbH bis zur
vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen der Etter
Büro-Kompositionen GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Werden
einzelne Forderungen der Etter Büro-Kompositionen GmbH in eine
Kontokorrent aufgenommen und wird ein Saldo gezogen und anerkannt. So erweitert
sich der Eigentumsvorbehalt entsprechend.
Veräußert der Kunde die
Vorbehaltsware, so geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an die
Etter Büro-Kompositionen GmbH über. Außerdem ist der Wiederverkäufer
verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist gegen alle Risiken
zu versichern und sachgemäß zu lagern. Der Kunde hat die Pflicht, während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts die Ware in einem ordnungsgemäßen Zustand zu
halten und notwendige Reparaturen sofort auf seine Kosten ausführen zu lassen.
Wir die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Kunden
gepfändet oder sonst in Anspruch genommen, so ist der Kunde zur sofortigen
Nachricht verpflichtet. Alle Kosten der Freimachung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Etter Büro-Kompositionen GmbH ist berechtigt, bei Nichterfüllung der
Verpflichtungen seitens des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unter Ausschluß
jeglichen Zurückbehaltungsrechts des Kunden zurückzuverlangen und in Besitz zu
nehmen, nachdem die Etter Büro-Kompositionen GmbH zuvor eine angemessene
Nachfrist und die Annahme der Leistungen nach dem Ablauf dieser Frist
ausdrücklich abgelehnt hat. Die Zurücknahme bedeutet nur bei ausdrücklicher
Erklärung der Etter Büro-Kompositionen GmbH einen Rücktritt vom Vertrag.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt vorbehalten. Die Etter
Büro-Kompositionen GmbH ist berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung
des Kunden, den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand durch freihändigen
Verkauf einschließlich des Zubehörs bestmöglich zu verwerten.
7. Zahlung
Zahlungen dürfen nur an die Etter Büro-Kompositionen GmbH direkt geleistet
werden.
Zahlungsbedingungen Leistungen (Reparaturen, Umbauten usw.):
Sofort rein netto.
Bei Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs-
und Vergleichsverfahren sind alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden
Forderungen sofort fällig.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Etter Büro-Kompositionen GmbH berechtigt,
Jahreszinsen in Höhe des üblichen Bankkreditzinses zu verlangen.
Ein Aufrechnungsverbot
ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufgerechnet wird. Werden für einen Teil des
vereinbarten Kaufpreises Waren in Zahlung genommen, so kann ein vereinbarter
Barzahlungsrabatt nur für den verbleibenden Restbetrag gewährt werden.
Vereinbarte Skonti können nicht gewährt werden, wenn sich der Kunde mit der
Zahlung älterer Lieferungen oder Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit der
Etter Büro-Kompositionen GmbH in Rückstand befindet.
8. Zeichnungen und Planungen
An Zeichnungen,Planungen und
allen sonstigen Unterlagen behält sich die Etter Büro-Kompositionen GmbH Eigentums-
und Urheberrecht vor. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und
dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis der Etter Büro-Kompositionen GmbH
weitergegeben werden, auch nicht als Kopie.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Tuttlingen. Gerichtsstand für beide Teile, für sämtliche
gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auf für
Klagen im Wechsel- und Urkundenprozeß ist Tuttlingen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Schlußbestimmungen
Ansprüche aus Geschäftsvorfällen können nicht ohne Zustimmung der Etter
Büro-Kompositionen GmbH abgetreten werden. Eine Teilunwirksamkeit der
Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bindung
nicht.
Mündliche Nebenabmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der
Etter Büro-Kompositionen GmbH schriftlich bestätigt sind.